Verlosung: Bergbau-Schätze in der Stadtkirche

Landesbergbaumuseum in Sulzburg
Sulzburg. Die ehemalige Markgräfliche Residenzstadt Sulzburg besitzt in der, vom badischen Staatsbaumeister Heinrich Hübsch 1836 fertiggestellten früheren Stadtkirche am Marktplatz mit dem „Landesbergbaumuseum“ das einzige Museum in Baden-Württemberg, das den einstigen und heutigen Bergbau im gesamten Bundesland zusammenfassend darstellt.
Die Dauer-Ausstellung im Erdgeschoß zeigt die bedeutendsten früheren und heutigen Bergbaubereiche des Bundeslandes, vom Salzberg- und Gangerzbau in Süddeutschland, vom Feuerstein über den römischen Bergbau bis zur Goldwäsche, zu Erdöl- und Erdgasbohrungen etc., zeigt Handwerksgerät der Bergleute vom Mittelalter bis heute. Erklärende Bild- und Texttafeln, Mineralfunde und Kunstgegenstände aus dem Bereich des Bergbaues runden die Ausstellung ab.
Wechselnde Sonderschauen sind auf der Galerie zu sehen. Derzeit wird dem Besucher der von 1920 bis 1970 mit 1.500 Bergleuten und Beschäftigten größte industrielle Arbeitgeber im Markgräflerland vorgestellt – der Kalibergbau bei Buggingen.
Der mit Schlägel- und Eisen-Symbol ausgewiesene bergbaugeschichtlicher Wanderweg beginnt am Marktplatz beim Landesbergbaumuseum, führt zu der ältesten Kirch des Breisgaus – St. Cyriak – und als Rundweg an den Spuren des früheren Sulzburger Silberbergbaus vorbei und endet nach fünf Kilometern wieder im Herzen der Stadt. (rs)
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr oder auf Anfrage bzw. nach Vereinbarung.
Info: www.sulzburg.de oder 07634 56 00 40
VERLOSUNG
Landesbergbaumuseum Sulzburg und Markgräfler Bürgerblatt/Breisach Aktuell verlosen
4 x 3 Museums-Eintrittskarten
Einsendeschluss ist Mittwoch, 2. August 2017
Die richtige Antwort auf eine Postkarte schreiben – den Einsendeschluss (Poststempel) beachten – und an Müllheimer Verlags GmbH – Markgräfler Bürgerblatt – Am Lindle 4 in 79379 Müllheim senden. Möglich ist auch eine Teilnahme per Fax 07631 5027 oder e-mail an stich@markgraefler-buergerblatt.de.
Die Gewinner werden benachrichtigt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.