Neue Entsenderegelung Frankreichs: Ein „Gschmäckle“ von Protektionismus

Freiburg/Müllheim. Eine in Kraft tretende Vorschrift aus Frankreich erschwert maßgeblich die Entsendung von Arbeitskräften in das Nachbarland und sorgt für großen Unmut bei badischen Dienstleistern und Transportunternehmen. Sie sehen hier einen klaren Widerspruch zu den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes und bemängeln versteckten Protektionismus.
Im Rahmen dieser Regelung müssen Unternehmen ihre in Frankreich eingesetzten Mitarbeiter − etwa für eine Montage, eine Lieferung oder eine kurzfristige Reparatur − den französischen Aufsichtsbehörden vor Tätigkeitsbeginn melden. egal wie kurz oder lang der Einsatz ist. Darüber hinaus sind sie angehalten, einen örtlichen Vertreter in französischer Sprache zu nennen. Bei Nichtmeldung drohen hohe Bußgelder, zwischen 450 und 750 Euro pro fehlendem oder falsch ausgestelltem Dokument. Und weit mehr, falls kein Vertreter genannt wurde. Erste Zahlungsforderungen sind bereits eingegangen.
Offiziell dient diese Maßnahme der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Sicherung des Mindestlohns (SMIC) für alle in Frankreich tätigen Arbeitskräfte. Der Kampf gegen Schwarzarbeit sei wichtig, diese Maßnahme sei jedoch absurd, kommentiert Olaf Kather, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Südbaden: „selbst bei einer Kulanztätigkeit muss die Anmeldung vorausgehen“. Im Alltag seien aber die Unmittelbarkeit und die Reaktivität eines Dienstleisters auf einem umkämpften Markt unerlässlich. Die aufwendige Bürokratie führe zu erheblichen Verzögerungen und es sei zu erwarten, dass sich Kunden mangels Flexibilität abwenden. Der Verdacht des Protektionismus sei daher nicht von der Hand zu weisen.
Doch sieht er auch Möglichkeiten für eine Lösung. In Brüssel gäbe es schon länger das Vorhaben eines europäischen „Dienstleistungspasses“. Mit diesem könnten grenzüberschreitend arbeitende Unternehmen einfacher nachweisen, dass sie die Anforderungen des Mitgliedstaates erfüllen, in dem sie tätig werden wollen. Dies würde auch eine kundenorientierte Lösung darstellen, stellt Kather fest. Der Verbraucher verfüge dadurch über eine größere Wahlmöglichkeit und die Preise könnten dank der Konkurrenz sinken, „Chancengleichheit in Europa für Kunden, Arbeitnehmer und Unternehmen“ nennt er dies. Daher hat sich der Handelsverband Südbaden bereits an die örtlichen Europa-Abgeordneten und an die Landesregierung gewendet. Und fordert die Aussetzung der Strafandrohung, bis eine sinnvolle wirtschaftliche Regelung gefunden ist.(FLB)