Bürgerentscheid rechtmäßig
Heitersheim. Einige erklärte Gegner der Nordumgehung hatten bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald beantragt, gegen den durch die Stadt Heitersheim angesetzten Bürgerentscheid zum Grunderwerb für den Bau der Nordumgehung einzuschreiten. Nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht komtt diese zu der Auffassung, dass das Vorgehen der Gemeinde nicht zu beanstanden ist und daher kein Handlungsbedarf der Rechtsaufsicht besteht. Das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung ist aus Sicht der Stadtverwaltung wenig
überraschend, da die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides zu dieser Fragestellung im Vorfeld genau geprüft und mit der Rechtsaufsicht abgestimmt wurde.