Bekanntmachung für das Vorhaben Ausbau- und Neubaustrecke
Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit für das Vorhaben Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Karlsruhe-Basel,
Planfeststellungsabschnitt (PfA ) 8.3 Bad-Krozingen
Die DB Netz AG (Vorhabenträger) plant und realisiert den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn: das Projekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel. Es ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit vordringlichem Bedarf eingestuft.
Im Bereich des Planfeststellungsabschnitts 8.3 verlässt die Trasse die Bündelung mit der Bundesautobahn A5 und wird in Tieflage in Richtung Hügelheim geführt. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahn Gesetz (AEG) wurde ursprünglich bereits im Dezember 2003 eingeleitet. Aufgrund der im „Projektbeirat“ erfolgten Erörterungen und Festlegungen wurde die Planung umfassend überarbeitet.
Der Vorhabenträger hat sich dazu entschlossen, basierend auf der neuen Regelung nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Öffentlichkeit früh zu beteiligen.
Diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stellt kein behördliches Verfahren dar und ersetzt dieses auch nicht. Sie verfolgt vielmehr das Ziel, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.
Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung können die Unterlagen mit den zusammengestellten Informationen zwischen dem
04. April und dem 29. April 2016
bei der
Stadt Bad Krozingen
Dezernat IV Bauverwaltung/FB Tiefbau
Basler Straße 30
D-79189 Bad Krozingen
Zimmer 205, 2.Obergeschoss
Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr, am Donnerstag zwischen 12 und 16 Uhr
eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen ebenfalls im Internet auf der Homepage des Projektes unter www.karlsruhe-basel.de zum Download zur Verfügung.
Am 10. Mai 2016 von 19 bis 22 Uhr führt die Bahn zudem eine Informationsveranstaltung in der
Quellenhalle Schlatt
Mehrzweckhalle
Biengener Straße 33
79189 Bad Krozingen
durch.
In den Unterlagen wird auch über Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit und das Verhältnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum nachfolgenden formellen Planfeststellungsverfahren informiert.